Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebote
Mit der Verwendung des im Exposé enthaltenen Angebots, z.B. durch Verhandlungsaufnahme, Besichtigung etc. kommt zwischen dem Angebotsempfänger (Maklerkunde/Interessent) und Immobilien Lindenthaler ein Maklervertrag (gilt für Verkauf bzw. gewerbliche Vermietung) über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden. Die Angebote von Immobilien Lindenthaler erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenvermietung oder Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Vermieters/Verkäufers zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von Immobilien Lindenthaler nicht übernommen. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.
2. Vertraulichkeit
Die von Immobilien Lindenthaler übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Vertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Übernahme dieser Zahlung in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen als Schadenersatz. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch Immobilien Lindenthaler wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt
3. Vorkenntnis
Ist dem Kunden das von Immobilien Lindenthaler angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen Immobilien Lindenthaler zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er Immobilien Lindenthaler sämtliche Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.
4. Doppeltätigkeit
Immobilien Lindenthaler ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.
5. Entstehen des Provisionsanspruchs
Die Bekanntgabe der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung im Falle der gewerblichen Anmietung/des Ankaufs. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises und/oder unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt eine Mitursächlichkeit unserer Maklertätigkeit. Wird der Vertrag zu anderen als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur wesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete. Der Makler hat das Recht, seinen Provisionsanspruch durch eine Maklerklausel im Kaufvertrag mit zu beurkunden zu lassen.
6. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Mietvertrags/Kaufvertrags fällig. Die Provision ist unmittelbar zahlbar nach Rechnungserteilung. Immobilien Lindenthaler hat das Recht, beim Abschluss des Vertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Vertrags ohne die Teilnahme von Immobilien Lindenthaler, so ist der Kunde verpflichtet, Immobilien Lindenthaler unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt und die Berechnungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.
7. Provisionshöhe
Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtmietpreis bzw. Gesamtkaufpreis. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Mieterprovision 2,38 Monatskaltmieten bei Mietobjekten (wenn ein Suchauftrag der Interessenten für private Mietobjekte vorliegt), die Käuferprovision 3,57 % vom wirtschaftlichen Kaufpreis, bzw. 3,57 % bei gewerblicher Vermietung, jeweils inkl. 19 % MwSt.
8. Haftungsbegrenzung
Die Haftung für fahrlässiges Verhalten durch Immobilien Lindenthaler, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von Immobilien Lindenthaler garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.
9. Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Dachau.
10. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.