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Ohne geht es nicht mehr, Energieausweise für Immobilien sind Pflicht

 

Seit dem 1. Mai 2014 ist ein Energieausweis für Immobilien Pflicht. Nötig ist er vor allem bei einem Verkauf oder einer Vermietung. Seit 1. Mai gilt die neue Energieeinspar-Verordnung (EnEV). Damit gelten nun auch neue Regeln für Energieausweise. Anhand dieser Dokumente sollen Mieter und Käufer den energetischen Zustand von Gebäuden besser einschätzen können. Ähnlich wie es auch bei Haushaltsgeräten üblich ist, werden Immobilien jetzt in Energieeffizienzklassen von A+ bis H eingeteilt. Antworten auf wichtige Fragen hierzu:

Wer braucht einen Energieausweis und wer nicht?

Jeder, der ein Haus oder eine Wohnung verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen will, braucht einen Energieausweis, erklärt der Verband Privater Bauherren. Bei Eigentumswohnungen werden die Energieausweise für das gesamte Gebäude ausgestellt, nicht für einzelne Wohnungen. Wer in seinem eigenen Haus wohnt und es nicht vermieten oder verkaufen will, braucht den Ausweis nicht. Dabei gibt es aber eine Ausnahme: Wenn die Baugenehmigung ab dem 01.10.2007 beantragt oder die Bauausführung ab diesem Zeitpunkt begonnen wurde, ist der Ausweis auch bei selbst genutztem Eigentum nötig. Denn Eigentümer müssen den Ausweis bei Behörden vorlegen können. Nicht vorgeschrieben ist der Energieausweis hingegen für Besitzer von Baudenkmälern oder wenn die Nutzfläche unter 50 qm liegt.

Welche Behörde ist für den Energieausweis zuständig?

Die Zuständigkeit für den Energieausweis ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Sie liegt meist bei den unteren Bauaufsichtsbehörden oder Bauordnungsämtern der Kommunen oder der Kreise, in denen sich die Gebäude befinden. Verstöße im Zusammenhang mit der Ausstellung oder Verwendung eines Energieausweises gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 Euro geahndet werden.

Bedarfs- oder verbrauchsorientierter Energieausweis - wann braucht man welchen?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen und beide sind 10 Jahre gültig: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.

Der teurere, bedarfsorientierte Energieausweis ist Pflicht für Häuser,

  • mit bis zu 4 Wohneinheiten
  • die vor 1978 erbaut wurden und
  • zwischenzeitlich nicht energetisch saniert wurden.

Er fußt auf ein technisches Gutachten und kostet ca. zwischen ca. 300 und 1.000 Euro. Der Betrag differiert je nach Bundesland, Anbieter und Aufwand. Beurteilt werden von Gutachtern ausschließlich bauliche Aspekte wie Heizungsanlage, Qualität der Fenster oder Dämmung. Laut Dena braucht ein Großteil diesen Ausweis, denn 3 von 4 Gebäuden wurden in Deutschland vor der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut.

Für alle anderen Häuser reicht prinzipiell der preiswertere verbrauchsorientierte Ausweis. Dieser orientiert sich an den tatsächlichen Verbrauchsdaten der vergangenen 3 Jahre und kostet zwischen ca. 30 Euro und 100 Euro.

 

 

 

 

 

 

  

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