IMMOBILIEN Lindenthaler - Willkommen zuhause!

Fragen und Wissenswertes


  

 

 

Warum führen wir Einzeltermine bei Immobilienbesichtigungen durch?

Wir sind stets bemüht, die Termine für beide Seiten so stressfrei wie möglich zu gestalten. Wir laden ausschließlich Interessenten zu Besichtigungen ein, mit denen wir im Vorfeld bereits ein telefonisches Erstgespräch geführt haben. Die Mehrzahl der Mietobjekte sind noch bewohnt und deshalb müssen wir Besichtigungstermine mit den Mietern abstimmen. Leider ist es oft aufgrund der vielen Anfragen nicht möglich, unbegrenzt Besichtigungen durchzuführen – wir bitten dafür um Verständnis.

Anfragen von Interessenten

Es ist sehr hilfreich, wenn Sie uns als Interessent bereits detaillierte Informationen zur Ihrer Person und zum gesuchten Objekt in Ihrer E-Mail-Anfrage zukommen lassen. Diese Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Dadurch können wir schneller die passende Immobilie für Sie finden.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Wohnungsbewerbung? 

  • Selbstauskunft
  • Gehaltsnachweise der letzten drei Monate oder andere Einkommensnachweise/-bescheide
  • Kopie des Personalausweises
  • SCHUFA-Auskunft

Was sind Betriebskosten?

Betriebskosten sind Kosten, die beim Eigentümer als Lasten des Objekts anfallen. Sie sind vom Eigentümer zu tragen und stellen eine Teilmenge der Bewirtschaftungskosten einer Immobilie dar.

Der Mieter hat dem Vermieter die Betriebskosten zu erstatten. § 556 Abs. 2 S. 1 BGB sieht die Möglichkeit vor, hierzu entweder Vorauszahlungen, mit späterer Abrechnung oder eine angemessene Pauschale, mit der die Betriebskosten insgesamt abgegolten sind, zusätzlich zur sogenannten Kaltmiete zu leisten.

Sowohl Pauschalen als auch Vorauszahlungen dürfen nur in angemessener Höhe vereinbart werden. Beide sind anzupassen, wenn sich die Kosten ändern (§ 560 BGB). Bei Pauschalen ist dies nur möglich, wenn die Anpassung im Mietvertrag vereinbart ist (§ 560 Abs. 1 BGB), Vorauszahlungen dürfen nur nach einer Abrechnung angepasst werden (§ 560 Abs. 4 BGB). Über Betriebskosten ist jährlich abzurechnen, wenn Vorauszahlungen vereinbart worden sind.

Ist der Strom in der Miete mit enthalten?

Nein. Die Stromkosten sind vom Mieter zusätzlich zu bezahlen und anzumelden. Der Mieter kann sich den Stromanbieters selbst aussuchen.

Was ist eine Indexmiete?

Die Indexmiete ist eine variable Miete für ein Objekt. Der Mietpreis ist bei der Indexmiete nicht dauerhaft auf einen festen Wert bestimmt, sondern wird, ausgehend von einer Basismiete, nach von beiden Vertragsparteien nachvollziehbaren Parametern verändert. Zumeist wird die Miete an den Lebenshaltungskostenindex gekoppelt, veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt. Die Höhe der Miete bleibt für mindestens ein Jahr unverändert und Mieterhöhungen sind bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete ausgeschlossen. Eine davon abweichende Mieterhöhung wegen Modernisierung ist nur möglich, wenn der Vermieter durch gesetzliche oder behördliche Auflagen zur Modernisierung gezwungen wird. Eine erhöhte Miete ist erst dann zu zahlen, wenn eine schriftliche Erklärung des Vermieters mit Bezug auf Preisindex und Nennung eines Geldbetrages vorliegt.

Was ist eine Staffelmiete?

Bei der Staffelmiete erhöht sich der Mietzins innerhalb festgelegter Zeitabstände. Diese Mieterhöhung muss schriftlich unter einer genauen Angabe des Betrages vereinbart werden. Prozentangaben über sind nicht zulässig. Für die Dauer von mindestens einem Jahr muss die Staffelmiete aber unverändert bleiben. Innerhalb der Laufzeit der Staffelmiete darf der Vermieter keine weiteren Mietanpassungen vornehmen, abgesehen von der Anpassung der Betriebskosten. Dies gilt auch bei Modernisierungsmaßnahmen. Bei Ablauf der Staffelung kann hier die Miete nur abhängig von der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden.

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Die Maklerprovision für Objekte im privaten Mietbereich (Bestellerprinzip) beträgt in der Regel 2,38 Monatskaltmieten inkl. MwSt., im gewerblichen Mietbereich 3,57 Monatskaltmieten inkl. MwSt. und beim Immobilienverkauf 3,57 % vom Verkaufspreis inkl. MwSt.

Wie funktioniert die Kautionszahlung?

Die Kaution, darf 3 Monatskaltmieten nicht überschreiten, bekommt der Eigentümer des Mietobjektes und diese muss in der Regel bis spätestens zum Übergabetermin vom neuen Mieter geleistet werden. Die Art der Kautionshinterlegung (Kautionskonto, Sparbuch, Bürgschaft etc.) muss mit dem Vermieter vereinbart werden.

Wer entscheidet über die Wohnungsvergabe?

Die Entscheidung trifft in den meisten Fällen der Wohnungseigentümer.

Wer führt die Objektübergabe durch?

Grundsätzlich werden von uns Objektübergaben durchgeführt und ein entsprechendes Übergabeprotokoll wird erstellt, das sowohl der Vermieter als auch der Mieter ausgehändigt erhalten. In diesem Protokoll wird der Zustand des Objektes (Schäden, Mängel, Zählerstände etc.) bei Einzug festgehalten.

 

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